Corona und Training

Um an dem Training teilnehmen zu können hier noch einige aktuelle Hinweise aufgrund der Corona-Verordnungen:

  • In geschlossenen darf der Zutritt nur für geimpfte und genesene Personen ab 18 Jahren, sogenannte 2G-Regel, erfolgen. Ausnahmen von der 2G-Regel:

    1. Symptomfreie Schülerinnen und Schüler, die an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen. Der Nachweis wird durch Vorlage des Schülerausweises erbracht.

    2. Symptomfreie Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind.

    3. Nicht immunisierte Jugendliche bis 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, müssen einen negativen Antigentest vorweisen – diese sind 24 Stunden gültig. Jugendliche bis 17 Jahre können sich nach wie vor kostenlos testen lassen.

  • Für Eltern: Im Jugendhaus gibt es immer wieder Eltern, die Ihre Kinder zum Training bringen und dann im Vorraum warten. Auch für diese gilt jetzt die 2G-Regel und Maskenpflicht. Wer sich nicht daran hält, darf das Jugendhaus nicht betreten.

  • Weiterhin gelten die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln.

  • Es gilt Maskenpflicht in geschlossenen Räumen: Ausnahme gilt nur für die aktiv Tanzenden; alle Anderen müssen eine Maske tragen.

  • Kontaktnachverfolgung: die bereits bekannten Teilnehmerlisten müssen wir weiter führen.

Diese Voraussetzungen gelten selbstverständlich auch für die Trainer*innen selbst, die wir gebeten haben die o.g. Hinweise und Bedingungen in ihren Trainingsgruppen umzusetzen.

Bitte schließt Euch mit dem/der jeweiligen Trainer/in kurz ab wann er/sie das konkret umsetzen kann.

Solltest Du/sollten Sie noch Fragen haben könnt Ihr Euch gerne an Andreas Heinzel und Claudia Bordoni wenden.